Im Falle eines genehmigten und eingerichteten Heil- uns Kostenplans werden die ärztlichen Behandlungen, die in dem EU-Ausland stattfinden, von den Kassen gefördert.
Die Ankunft der Patient nach Ungarn soll einen Tag vor den Zeitpunkt der jeweiligen Behandlung organisiert werden. Man muss einen sog. Kostenvorschlag bei der Krankenkasse genehmigen und bewilligen lassen.
Zahnmedizinische Behandlungen, die in Ungarn stattfinden, zählen EU-weit als hochgeschätzt und anerkannt, demzufolge werden die, durch die Behandlungen entstehenden, Kosten von Krankenversicherungen gefördert.
Das Image der ungarischen Zanhärzte ist nicht nur durch ihre überdurchschnittliche Bildung, sondern auch durch ihre kontineuerliche Fortbuldung in der Schweiz bzw. in Österreich und Deutschland begründet, wodurch immer eine hervorragende Kraftleistung erzielt wird.
Täuscht sich, wer denkt, dass solche Behandlungen billig sind: das Niveau der weltweit zugegebenen Leistungen sind teuer zu bezahlen; trotzdem kann viel Geld erspart werden, wenn die Behandlungskonten mit der Schweiz, mit Österreich oder eben mit Deutschland verglichen werden.
Die niedrigeren Preise weisen natürlich auf keine Qualitätssenkung hin! Die Standard und die eingesetzen Mittel passen sich selbstverständlich an die Regelungen aller EU-Länder, somit übernehmen die Zahnärzte Ungarns eine von der EU angeordnete Garantie für ihre Tätigkeiten, und die Krankenkassen und Versicherungen nehmen die Rechnungen entgegen.
Man kann sogar die Behandlungen mit einem Urlaub verbinden, damit man die aktuelle Region von Ungarn auch kennen lernt und sich nach oder vor der Behandlung entspannen kann!
Regelungen der Krankenkassen in Deutschland
Mit dem 1. Januar 2005 wurde ein neues Fürderungsystem in Deutschland für Zahnbehandlungen ins Leben gerufen. Um die Kosten einer Zahnbehandlung – ungeachtet in welchem EU-Mitgliedsland beansprucht, also auch in Ungarn erreichbar! – senken zu können, bezahlen die Krankenkassen eine sog. Festförderung.
Der Zahnersatz (es kann also um Prothesen, Zahnkronen oder Brücken gehen) ist eine gesetzlich erkannte Behandlungsart in Deutschland, deshalb wird eine Förderung von 50% nach Zahnbehandlungen gewehrleistet. Die Kosten werden aber nach der Regelversorgung gerechnet, und wenn man eine erhöhte Leistung beanprucht, muss man die extra Kosten selber bezahlen, die werden durch die Krankenkassen nicht unterstützt.
Kern der Sache ist, dass man den sog. Heil- und Kostenplan bereits vor der Hinfahrt genehmigen lässt.
Regelungen der Krankenkassen in Österreich
Im Bereich Wien muss man die Kostenunterstützung einer Zahnmedizinischen Behandlung genehmigen lassen. In Burgenland werden hingegen nur die notwendigen Zahnersätze gefördert. Behandlungsplan und HKP sind vorgesehen und erforderlich. Genauso muss man auch in Niederösterreich vorgehen.
Allgemein gilt, dass man sich immer bei der eigenen Krankenkasse erfragen sollte, wie die Auszahlungen der Förderungen erfolgen.